Das Deutsche Longierabzeichen III
Das Bronzene Longierabzeichen (DLA III)
Voraussetzungen für Longierer und PferdVoraussetzung für den Erwerb des Deutschen Longierabzeichens Klasse III (DLA III) ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des DLA IV seit mindestens 3 Monaten und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.
Im praktischen Teil:
Heranführen jüngerer Pferde an die Longenarbeit, Arbeit mit dem älteren Pferd zur Verbesserung der Durchlässigkeit durch Erarbeiten von Übergängen und/oder das Beherrschen einfacher Grundübungen mit der Doppellonge; Longieren gemäß FN-„Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren”, Band 6. Dabei sind Hilfszügel erlaubt. Gegebenenfalls können die Richter auch einen Pferdewechsel verlangen.
Beurteilt werden:
- Einwirkung auf das Pferd
- Losgelassenheit des Pferdes
- Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
- Sicherheit im Verschnallen der Hilfszügel
- Sicherheit im Handwechsel
- Erkennen des richtigen Handgalopps
- Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere gymnastizierende Arbeit.
Im theoretischen Teil werden Sie entsprechend den Anforderungen der Klasse A in folgenden Bereichen geprüft:
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
- Kenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
- Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Kenntnisse der Bestimmungen zum Transport
Sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Prüfung müssen Sie eine Mindestnote von 5,5 erreichen, andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden. In dem Fall haben Sie die Möglichkeit, die gesamte Prüfung nach drei Monaten zu wiederholen.





