1. Der Basispass Pferdekunde

Den Basispass Pferdekunde benötigen Sie als Voraussetzung für den Erwerb Ihres ersten Deutschen Abzeichens.
Sie können die Prüfung für den Basispass aber am selben Tag wie die Prüfung zu Ihrem ersten Abzeichen ablegen.
Weitere Informationen und Angebote über den Basispass - Pferdekunde finden Sie auf unserer Webseite.
⇒ Basispass

2. Das Kleine Longierabzeichen (DLA IV)

Voraussetzungen für Longierer und Pferd

Voraussetzung für den Erwerb des Deutschen Longierabzeichens Klasse IV (DLA IV) ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, Besitz des Basispasses Pferdekunde und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als drei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen.

Im praktischen Teil:

Longieren von erfahrenen Pferden gemäß den FN-„Richtlinien für Reiten, Fahren und Voltigieren”, Band 6; dabei sind Hilfszügel erlaubt; gegebenenfalls können die Richter auch einen Pferdewechsel verlangen

Beurteilt werden:
  • Einwirkung auf das Pferd
  • Gehorsam, Takt und Losgelassenheit des Pferdes
  • Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)
  • Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel
  • Sicherheit beim Handwechsel
  • Erkennen des richtigen Handgalopps
  • Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit
Beurteilt wird Ihre Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes mit Wertnoten zwischen 10 und 0 (gem. § 57 1.2 Leistungsprüfungs-Ordnung (LPO).

Im theoretischen Teil werden Sie in folgenden Bereichen geprüft:
  • Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Longierlehre
  • Grundkenntnisse auf dem Gebiet der Reitlehre
  • Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Kenntnisse der Bestimmungen zum Transport
Wer hat bestanden?

Sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Prüfung müssen Sie mindestens die Wertnote 5,0 erreichen, sonst haben Sie die Prüfung nicht bestanden. In dem Fall können Sie die Prüfung erst nach drei Monaten wiederholen, wobei immer die ganze Prüfung wiederholt werden muss.