1. Das Deutsche Reitabzeichen II
2. Das disziplinspezifische Reitabzeichen DRA ll
2.1 Das disziplinspezifische Reitabzeichen DRA II Dressur
2.2 Das disziplinspezifische Reitabzeichen DRA II Springen


1. Das Reitabzeichen in Silber DRA II

Anforderungen an Reiter und Pferd

An der Prüfung für das DRA II können Sie teilnehmen, wenn Sie Mitglied in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/ oder Anschlussverbände angehört, sind; wenn Sie mindestens seit einem Jahr im Besitz des DRA III bzw. DRA III/Dressur oder DRA III/Springen oder DRA III/Gelände sind und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang nachweisen können. Die eingesetzten Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt sein bzw. für das DRA II/Dressur und das DRA II/Springen 6-jährig und älter sein.

Was wird verlangt?

Der praktische Teil:
  • Sie reiten eine Dressurreiterprüfung der Kl. L - allerdings auf Kandare - gemäß des aktuellen Aufgabenheftes
  • und Sie absolvieren ein Stilspringen der Kl. L mit Standardanforderungen. Für Hindernisfehler und Ungehorsam gibt es keine Abzüge. Allerdings führt der dritte Ungehorsam oder ein Sturz zum Ausschluss.
Der theoretische Teil:
  • umfassende Kenntnisse der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse L
  • erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde
Wer hat bestanden?

Für das silberne Reitabzeichen müssen Sie in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) eine Mindestnote von 6,5 erreichen. Bestehen Sie eine Teilprüfung nicht, so können Sie diese innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Sind zwei oder drei Teilprüfungen schlechter als 6,5 bewertet worden oder ist eine Teilprüfung zweimal nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.

2. Das disziplinspezifische Reitabzeichen DRA II (Silber)

Bei den disziplinspezifischen Reitabzeichen der Klasse II können Sie das silberne Reitabzeichen in Ihrer persönlichen Schwerpunktdisziplin (Dressur oder Springen) ablegen. Es gelten allerdings höhere Anforderungen als in der Prüfung für das normale silberne Abzeichen. Für den Erwerb des disziplinspezifischen Reitabzeichens Kl. II müssen Sie seit mindestens einem Jahr im Besitz des DRA III (Bronze) bzw. eines disziplinspezifischen Reitabzeichen III Bronze/Dressur oder Bronze/Springen sein. Die eingesetzten Pferde und Ponys müssen für das disziplinspezifische Abzeichen mindestens 6 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen.

2.1 Das disziplinspezifische Reitabzeichen DRA II (Silber/Dressur)

Was wird verlangt?
  • Im praktischen Teil reiten Sie eine Dressurreiterprüfung der Klasse M auf Kandare (gemäß des aktuellen Aufgabenheftes).
  • Im theoretischen Teil sind vor allem erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse M gefragt.
Wer hat bestanden?

Sie haben bestanden, wenn Sie in jeder Teilprüfung die Mindestnote 6,5 erreicht haben.

2.2 Das disziplinspezifische Reitabzeichen DRA II (Silber/Springen)

Was wird verlangt?
  • Im praktischen Teil reiten Sie eine Stilspringprüfung der Klasse M, wobei es keine Abzüge für Ungehorsam und Hindernisfehler gibt. Der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz führen allerdings zum Ausschluss.
  • Im theoretischen Teil kommt es auf erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Kl. M an.
Wer hat bestanden?

Sie haben bestanden, wenn Sie in jeder Teilprüfung mindestens die Note 6,5 erreicht haben.