Das Reitabzeichen Klasse III, DRA III Bronze
1. Das Deutsche Reitabzeichen Klasse III Bronze
2. Das disziplinspezifische Reitabzeichen Klasse III, DRA lll
2.1 Das disziplinspezifische Reitabzeichen Klasse III, DRA III Dressur
2.2 Das disziplinspezifische Reitabzeichen Klasse III, DRA III Springen
1. Das Deutsche Reitabzeichen in Bronze, DRA III
Anforderungen für Reiter und PferdAuch beim Deutschen Reitabzeichen Klasse III (DRA III) gibt es keine Altersbeschränkung. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Außerdem müssen Sie mindestens 3 Monate im Besitz des Reitabzeichens IV sein. Ihr Pferd muss mindestens 5 Jahre alt sein und sein Ausbildungsstand den Prüfungsanforderungen genügen.
Anforderungen, was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
- Sie reiten eine Dressurreiterprüfung der Klasse A des aktuellen Aufgabenheftes einzeln oder zu zweit. Hilfszügel sind nicht erlaubt.
- Sie reiten im Trab und im Galopp im leichten Sitz nach Weisung der Richter (möglichst) im Außengelände und Sie absolvieren ein Stilspringen der Klasse A mit Standardanforderungen. Hier geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug. Allerdings führen der dritte Ungehorsam oder ein Sturz zum Ausschluss.
Der theoretische Teil:
- Kenntnisse der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse A
- Kenntnisse rund um die Teilnahme am Turniersport
- Erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde
- Kenntnisse der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport
In jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) muss mindestens die Note 5,0 erreicht werden. Eine nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Fallen Sie zweimal durch die gleiche Teilprüfung, müssen Sie die ganze Prüfung wiederholen. Dies ist auch der Fall, wenn Sie zwei oder drei Teile nicht bestanden haben. Die Teilprüfung Geländereiten haben Sie bestanden, wenn Sie auch hier die Mindestnote 5,0 erreicht haben. Diese Teilprüfung hat aber keinen Einfluss auf das Bestehen oder Nicht-Bestehen des Abzeichens, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
2. Das disziplinspezifische Reitabzeichen Klasse III, DRA lll Bronze)
In den disziplinspezifischen Reitabzeichen der Klasse III können Sie den Schwerpunkt auf Ihre gewünschte Disziplin legen. Allerdings sind die Anforderungen höher. In der Prüfung für ein disziplinspezifisches Abzeichen der Klasse III, müssen Sie – im Unterschied zum normalen Reitabzeichen III – in jeder Teilprüfung die Mindestnote 6,0 erreichen. Sie werden zur Prüfung zugelassen, wenn Sie seit mindestens drei Monaten im Besitz des Deutschen Reitabzeichens Klasse IV (DRA IV) sind. Die vorgestellten Pferde müssen mindestens 5 Jahre alt und den Anforderungen entsprechend ausgebildet sein.2.1 Das disziplinspezifische Reitabzeichen Klasse III, DRA III Bronze / Dressur
Anforderungen, was wird verlangt?Der praktische Teil:
- Sie reiten eine Dressurreiterprüfung der Klasse L auf Trense und zeigen (möglichst) im Außengelände im Trab und Galopp den leichten Sitz nach Weisung der Richter.
- erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse L
- Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO)
- erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung und der Veterinärkunde
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport
Sie haben bestanden, wenn Sie in jeder Teilprüfung die Mindestnote 6,0 erreicht haben.
2.2 Das disziplinspezifische Reitabzeichen Klasse III, DRA III Bronze/Springen
Anforderungen, was wird verlangt?Der praktische Teil:
- Sie absolvieren eine Stilspringprüfung der Klasse L mit Standardanforderungen, wobei es keine Abzüge für Ungehorsam und Hindernisfehler gibt. Allerdings führen dreimaliger Ungehorsam oder zweifacher Sturz zum Ausschluss.
- Sie reiten zusätzliche Elemente der Dressurausbildung von Springpferden und reiten (möglichst) im Außengelände.
- erweiterte Kenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse L
- Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO)
- erweiterte Kenntnisse in der Pferdehaltung und der Veterinärkunde
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport
Sie haben bestanden, wenn Sie in jeder Teilprüfung die Mindestnote 6,0 erreicht haben.





