1. Der Basispass Pferdekunde
Den Basispass Pferdekunde benötigen Sie als Voraussetzung für den Erwerb Ihres ersten Leistungsabzeichens. Sie können die Prüfung für den Basispass aber am selben Tag wie die Prüfung zu Ihrem ersten Abzeichen ablegen.(Siehe: Basispass)
2. Das Kleine Reitabzeichen Klasse IV, DRA IV
Anforderungen für Reiter und PferdFür die Reiterinnen und Reiter, die das Deutsche Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV) ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört, der Besitz des Basispasses Pferdekunde und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Anforderungen, was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.
Der praktische Teil:
- Sie reiten Lektionen in Anlehnung an die Dressur Klasse E entweder einzeln oder/und in der Abteilung. Hilfszügel sind gemäß §70d LPO zugelassen.
- Außerdem reiten Sie im leichten Sitz und absolvieren eine Stilspringprüfung mit Standardanforderungen der Klasse E. Dabei geben Hindernisfehler und Ungehorsam keinen Abzug in der Stilnote. Allerdings führen der dritte Ungehorsam oder der zweite Sturz zum Ausschluss.
Der theoretische Teil:
- Grundkenntnisse in der Reitlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse E
- Grundkenntnisse im Bereich der Koordinations- und Konditionsfähigkeiten
- Kenntnisse über die einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und über Verbandsnormen für den Tierschutz
- Kenntnisse über das Verhalten des Reiters im Gelände, Feld, Wald und im Straßenverkehr
Sie müssen in jeder Teilprüfung (Dressur, Springen, Theorie) mindestens die Note 5,0 erreichen. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Allerdings muss dann die gesamte Prüfung noch einmal abgelegt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des Reitabzeichens IV hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.





