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Berittführer

Der Berittführer

Zweimal im Jahr bieten wir Lehrgänge zum Berittführer an. Hier finden Sie die Lehrgangstermine und Lehrgangspreise.


Der Berittführer ist in der Lage, eine Reitergruppe im Straßenverkehr und im Gelände unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, der Belange des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallsicherheit zu führen.


Sie werden zum Berittführer-Lehrgang zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mitgliedschaft in einem Pferdsportverein, der einem der FN-angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört

  • Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Besitz des Pferdeführerscheins Reiten ehemals Reitpass und einschlägige, reiterliche Erfahrung ( Reitweise beliebig ) oder des Westernreitabzeichens 3

  • Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses über 9 Unterrichtseinheiten ( der Kurs darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen )

  • Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate.


Lehrgangsinhalte Berittführer


1. Praktisches Reiten:

  • Vorstellen einer Reitgruppe auf dem Außenplatz

  • Leiten einer Gruppe im Gelände/Straßenverkehr


2. Unterrichtserteilung:

  • Grundlagen der Pädagogik

  • Aufbau und Gestaltung von Ausritten

  • Altersspezifische Entwicklung und Leistungsfähigkeit (Kinder/Jugendliche, Erwachsene)

  • Aufsichtspflicht und Unfallverhütung


3. Reitlehre:

  • Grundlagen des Reiters (Sitz und Hilfengebung), reitweisenübergreifend

  • Ausrüstung, Sattel und Zäumung, weitere einschlägige Ausrüstungsgegenstände


4. Sportartbezogenes Basiswissen:

Überprüfung der Handlungs- bzw. Vermittlungskompetenz in:


a) Organisation, Sport und Umwelt, Sicherheit

  • Vorbereitung und Durchführung von Ausritten (Organisation)

  • Grundkenntnisse im Umgang mit der Karte

  • Straßenverkehrsrecht, Landesrecht zum Reiten in Feld und Wald

  • Verhaltensweisen für die Umweltverträglichkeit des Reitens

  • Sicherheit im Pferdesport und Unfallverhütung, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes einschließlich Transport

b) Pferdehaltung und Veterinärkunde

  • Pferdehaltung/Veterinärkunde unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung der Pferde unterwegs

  • PAT-Werte und Ihre Aussage

  • Beurteilung der Verfassung des Pferdes (Reittauglichkeit) inkl. Hufbeschlag, Nachziehen, Nachnageln und Abnehmen

  • Erkennen von Krankheiten und zu ergreifende Maßnahmen


Prüfung Berittführer:


1. Praktisches Reiten

Reitweisenübergreifende sichere Leitung und Weisung einer Gruppe im Gelände und Straßenverkehr sowie Reiten mit Handpferd


2. Praktische Unterrichtserteilung

Reitweisenübergreifende Vermittlung von Basiswissen zum Aufbau und zur Gestaltung von Ausritten; Erfüllung der Aufsichtspflicht und Vermeidung von Unfallgefahren; Berücksichtigung der altersspezifischen Entwicklung und Leistungsfähigkeit


3. Mündliche Prüfung

a) Reitlehre

Grundwissen zur Reitlehre und zur Ausrüstung – Reitweisenübergreifend

b) Sportartbezogenes Basiswissen

Überprüfung der Handlungs- und Vermittlungskompetenz in: Planung und Durchführung von Ausritten unter Beachtung der Rechtsgrundlagen sowie unter Einhaltung umweltverträglicher Verhaltenweisen

c) Pferdehaltung und Veterinärkunde

Sicherstellung des Gesundheitszustandes des Pferdes; Versorgung des Pferdes unterwegs; Erkennen von Krankheiten und zu ergreifender Maßnahmen im Notfall

Das Prüfungsergebnis des Bewerbers wird in "bestanden" oder "nicht bestanden" ausgedrückt.


Wiederholung der Prüfung

Ein Bewerber der die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie wiederholen. Über den frühesten Termin und ggf. die Anrechnung von Prüfungsteilen entscheidet die Prüfungskommission.


Bescheinigung und Qualifikation

Nach bestandener Prüfung stellt der LV bzw. die LK ein Zertifikat aus, das zur Führung der Bezeichnung Berittführer berechtigt.

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