Zweimal im Jahr bieten wir Lehrgänge zum Berittführer an. Hier finden Sie die Lehrgangstermine und Lehrgangspreise.
Der Berittführer ist in der Lage, eine Reitergruppe im Straßenverkehr und im Gelände unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, der Belange des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallsicherheit zu führen.
Sie werden zum Berittführer-Lehrgang zugelassen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Mitgliedschaft in einem Pferdsportverein, der einem der FN-angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört
Vollendung des 18. Lebensjahres
Besitz des Pferdeführerscheins Reiten ehemals Reitpass und einschlägige, reiterliche Erfahrung ( Reitweise beliebig ) oder des Westernreitabzeichens 3
Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses über 9 Unterrichtseinheiten ( der Kurs darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen )
Einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, nicht älter als 6 Monate.
Lehrgangsinhalte Berittführer
1. Praktisches Reiten:
Vorstellen einer Reitgruppe auf dem Außenplatz
Leiten einer Gruppe im Gelände/Straßenverkehr
2. Unterrichtserteilung:
Grundlagen der Pädagogik
Aufbau und Gestaltung von Ausritten
Altersspezifische Entwicklung und Leistungsfähigkeit (Kinder/Jugendliche, Erwachsene)
Aufsichtspflicht und Unfallverhütung
3. Reitlehre:
Grundlagen des Reiters (Sitz und Hilfengebung), reitweisenübergreifend
Ausrüstung, Sattel und Zäumung, weitere einschlägige Ausrüstungsgegenstände
4. Sportartbezogenes Basiswissen:
Überprüfung der Handlungs- bzw. Vermittlungskompetenz in:
a) Organisation, Sport und Umwelt, Sicherheit
Vorbereitung und Durchführung von Ausritten (Organisation)
Grundkenntnisse im Umgang mit der Karte
Straßenverkehrsrecht, Landesrecht zum Reiten in Feld und Wald
Verhaltensweisen für die Umweltverträglichkeit des Reitens
Sicherheit im Pferdesport und Unfallverhütung, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes einschließlich Transport
b) Pferdehaltung und Veterinärkunde
Pferdehaltung/Veterinärkunde unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung der Pferde unterwegs
PAT-Werte und Ihre Aussage
Beurteilung der Verfassung des Pferdes (Reittauglichkeit) inkl. Hufbeschlag, Nachziehen, Nachnageln und Abnehmen
Erkennen von Krankheiten und zu ergreifende Maßnahmen
Prüfung Berittführer:
1. Praktisches Reiten
Reitweisenübergreifende sichere Leitung und Weisung einer Gruppe im Gelände und Straßenverkehr sowie Reiten mit Handpferd
2. Praktische Unterrichtserteilung
Reitweisenübergreifende Vermittlung von Basiswissen zum Aufbau und zur Gestaltung von Ausritten; Erfüllung der Aufsichtspflicht und Vermeidung von Unfallgefahren; Berücksichtigung der altersspezifischen Entwicklung und Leistungsfähigkeit
3. Mündliche Prüfung
a) Reitlehre
Grundwissen zur Reitlehre und zur Ausrüstung – Reitweisenübergreifend
b) Sportartbezogenes Basiswissen
Überprüfung der Handlungs- und Vermittlungskompetenz in: Planung und Durchführung von Ausritten unter Beachtung der Rechtsgrundlagen sowie unter Einhaltung umweltverträglicher Verhaltenweisen
c) Pferdehaltung und Veterinärkunde
Sicherstellung des Gesundheitszustandes des Pferdes; Versorgung des Pferdes unterwegs; Erkennen von Krankheiten und zu ergreifender Maßnahmen im Notfall
Das Prüfungsergebnis des Bewerbers wird in "bestanden" oder "nicht bestanden" ausgedrückt.
Wiederholung der Prüfung
Ein Bewerber der die Prüfung nicht bestanden hat, kann sie wiederholen. Über den frühesten Termin und ggf. die Anrechnung von Prüfungsteilen entscheidet die Prüfungskommission.
Bescheinigung und Qualifikation
Nach bestandener Prüfung stellt der LV bzw. die LK ein Zertifikat aus, das zur Führung der Bezeichnung Berittführer berechtigt.