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Longierabzeichen 4

Das Longierabzeichen 4

Longierabzeichen 4

Lehrgangstermine und Lehrgangspreise

Voraussetzungen für Longierer und Pferd


Voraussetzung für den Erwerb des Longierabzeichen 4 ist, der Besitz des Longierabzeichen 5, oder LA 5 V seit mindestens drei Monaten und die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.

Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.


Das Longierabzeichen 4 - LA 4


1. Teilprüfung Longieren

Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Heranführen von jüngeren Pferden an die Longenarbeit. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden.


Beurteilt werden:

  • Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche)

  • Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel

  • Sicherheit beim Handwechsel

  • Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren

  • Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere gymnastizierende Arbeit


2. Teilprüfung Stationsprüfungen

Station 1

Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren

(Longier-/Reitlehre)

Station 2

Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, einschließlich Transport


Wer hat bestanden?

Bewerber müssen zum Bestehen in der Teilprüfung Longieren mind. die Note 6,0 erreicht haben. Die Leistungen in den Stationsprüfungen sind mit "bestanden" oder "nicht bestanden" zu bewerten. Eine nichtbestandene Prüfung kann frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.


Buchtipp:

Richtlinien für Reiten und Fahren Band 6: Longieren


Richtlinien für Reiten und Fahren Band 6 Longieren