Mit dem Reitabzeichen 5 können Sie Ihre Jahresturnierlizenz und die Leistungsklasse 6 beantragen.
Sie sollten bereits vorher in Springen und Dressur auf Prüfungsniveau sein.
Der Lehrgang kann in den paar Tagen nur noch einen Feinschliff geben.
Voraussetzung für Reiter und Pferd:
Besitz des Pferdeführerscheins Umgang, ehemals Basispass Pferdekunde, oder der Reitabzeichen 7 und 6.
Für das disziplinspezifische RA 5 müssen Sie seit mindestens 3 Monaten im Besitz des RA 7 und RA 6 und mindestens 21 Jahre alt sein. Der PFS Umgang reicht als Zulassungsvoraussetzung dafür nicht aus.
Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang
Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört.
Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Turnierkleidung ist erwünscht, aber keine Pflicht. Ordentliche Reitkleidung reicht aus.
Prüfungsergebnis
Die Bewerber müssen zum Bestehen in den Teilprüfungen Dressur und Springen mind. die Durchschnittsnote 5,5 erreicht haben, dabei darf keine Note unter 5,0 liegen.
Bei den disziplinspezifischen Abzeichen muss in der ersten Teilprüfung mindestens eine Note von 6,0 und in der zweiten Teilprüfung mindestens eine Note von 5,0 erreicht werden.
Die Leistungen in den Stationsprüfungen sind mit "bestanden" oder "nicht bestanden" zu bewerten.
Wiederholung der Prüfung
1. Ein nicht bestandenes Teilprüfung kann innerhalb von 12 Monaten, frühestens jedoch nach 3 Monaten, wiederholt werden.
2. Bei zweimaligem Nichtbestehen einer Teilprüfung ist die gesamte Prüfung zu wiederholen. Die gesamte Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn zwei Teilprüfungen nicht bestanden wurden.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Kl. E ( bei uns die E1 ), (einzeln oder zu zweit). Hilfszügel gemäß § 70.B LPO sind zugelassen. Reiten ohne Bügel in allen Gangarten. Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters.
2. Teilprüfung Springen
Leichter Sitz
Stilspringen Klasse E
3. Stationsprüfungen:
Station 1)
Prüfungsgespräch in Bezug auf das/die eigene/n praktische Teilprüfung/en Reitlehre gem. den Anforderungen der Kl. E
Station 2)
Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
Kenntnisse des reiterlichen Verhaltens im Gelände, auf der Straße und in Feld und Wald.
Station 3)
Kenntnisse zur Unfallverhütung
Station 4)
Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Zur Absolvierung des Reitabzeichen 5 disziplinspezifisch müssen Sie mindestens 3 Monate im Besitz der Reitabzeichen 7 und Reitabzeichen 6 sein und es ist ein Mindestalter von 21 Jahren erforderlich.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiterprüfung Klasse A ( bei uns die RA1 ) gemäß Aufgabenheft
2. Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenrick.
Das Bodenrick (ca. 35 cm ) muss von beiden Händen je einmal übersprungen werden.
Wahlweise im Galopp oder Trab, mit oder ohne Vorlegstange.
Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck.
3. Stationsprüfungen:
Dieselben wie beim RA 5 Springen/Dressur
1. Teilprüfung Springen
Stilspringprüfung Klasse A* mit Standardanforderungen
2. Teilprüfung Dressur
Reiten von Elementen der Dressurausbildung von Springpferden
3. Stationsprüfungen:
Dieselben wie beim RA 5 Springen/Dressur
Urkunde, Abzeichen
Nach bestandener Prüfung händigt die Prüfungskommission im Auftrag der FN eine Urkunde und das Abzeichen aus.
Buchtipp:
Die Reitabzeichen 5-1 der Deutschen Reiterlichen Vereinigung